Nagelmodellage bei Minderjährigen
Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (Taschengeld-Paragraph) und medizinischer Bedenken (Pubertät, hormonelle
Schwankungen und mögliche Nagelbett-Entwicklungsstörungen) nehme ich grundsätzlich keine Jugendlichen unter 16 Jahren als Kundinnen an!
16- und 17-jährige erscheinen bitte zum ersten Termin in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, zur Beratung und Information sowie Unterzeichnung einer Einverständniserklärung